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Zertifizierungsstelle

Bereits heute verwenden viele natürliche und juristische Personen, Absolventen und nicht Absolventen den Begriff „Global Scaling“ um sich auf dem Markt zu präsentieren. Dieser Wunsch ist verständlich.

Um die Verwendung dieser geschützten Bezeichnung zu legalisieren, bietet Global Scaling Zertifikation an, diesen Begriff wirksam zu verankern und dessen Nutzung zu legalisieren.

Der Markenname „Global Scaling“ soll für alle zugänglich sein. Zugleich soll seine berechtigte Verwendung sichern, dass das was versprochen ist wirklich auch erbracht werden kann.

Die Zertifizierungsstelle bewertet daher auf der Grundlage eingereichten Dokumentationen der Protonenresonanzspektralanalyse und nach praktischer Überprüfungen, ob eine Anwendung der Global Scaling Methode und auf welchem Gebiet sie vorliegt.

Ist eine solche Analyse durch den Antragsteller nicht möglich bietet wir an dieses auf Antragstellerkosten zu überprüfen.

Durch die Zertifizierungsstelle wird ein 1 Jahr gültiges Zertifikat ausgesprochen und übergeben, das die Anwendung der Bezeichnung Global Scaling auf die eingereichte Dokumentation erlaubt.

Danach kann im vereinfachten Verfahren die weitere Zertifikation erfolgen.

Alle 5 Jahre wird die Zertifikation durch Einreichung der kompletten Dokumentation und der praktischen Überprüfung notwendig.

Das Zertifikat ist mit dem Siegel  über die legale Verwendung des Begriffs Global Scaling in diesem Zusammenhang verbunden.

Verwenden natürliche oder juristische Personen diesen Begriff bereits im Jahr 2010 und davor, sind aber bisher noch nicht zertifiziert, werden diese aufgefordert bis zum 30.06. 2010 Ihren formlosen Antrag zur Zertifizierung abzugeben. Diese haben bis zum 31.10.2010 die Dokumentation nachzureichen.

Nach dem 30.06.2010 ist die Verwendung dieses geschützten Begriffes Nicht-Zertifizierten untersagt.